Um das von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern ausgehende Gesundheitsrisiko zu minimieren, wurde am 12. Juli 2017 die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) über technische und organisatorische Pflichten bei der Errichtung und dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vom Bundeskabinett verabschiedet, die am 19. August 2017 in Kraft getreten ist.
Ergänzend zur gesetzlichen Regelung und dem Technischen Regelwerk stehen weitere Informationsquellen zu Hintergründen und Interpretation zur Verfügung, die zwar nicht den Stellenwert einer Verordnung oder einer a.a.R.d.T. haben, deren Aussagen jedoch hilfreiche und nützliche Details enthalten:
- LAI Katalog zu den Fragestellungen der 42.BImSchV
- Kommentar zur Richtlinienreihe VDI 2047
- FAQ Seite der VDI 2047 auf der Homepage vom VDI
In den ergänzenden Unterlagen können jedoch nicht alle Anwendungen oder Fragestellungen erfasst werden und oft bestehen im Einzelfall immer noch Unklarheiten und oft auch unterschiedliche Sichtweisen. Im Zweifelsfall ist es immer zielführend, sich mit einem qualifizierten Sachverständigen (öbuv oder akkr. Inspektionsstelle) abzustimmen und die objektbezogenen Details sauber zu klären. Hilfreich dafür ist zum Beispiel die Erstellung einer Hygiene-Gefährdungsbeurteilung, bei der die jeweiligen Risiken erfasst werden können. Diese kann dann ggf. auch als Grundlage für einen möglichen Ausnahmenantrag herangezogen werden.
Die betroffenen Anlagen müssen so ausgelegt, errichtet und betrieben werden, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, vermieden werden.
Dabei können die Pflichten für Betreiber von Anlagen im Anwendungsbereich der 42. BImSchV vereinfacht wie folgt zusammen gefasst werden:
- Pflicht zur Anzeige der Anlage
- Pflicht zur Erstellung einer (Hygiene)-Gefährdungsbeurteilung
- Pflicht zur Instandhaltung
- Pflicht zur Überwachung der Kühlwasserqualität
- Pflicht zum Führen eines Betriebstagebuches
- Pflicht zur regelmäßigen Probenahme zur akkreditierten Laboranalyse
- Pflicht zur Information / Meldung bei Überschreitung
- Pflicht zur Sachverständigenüberwachung
Dies gilt ebenso für Verdunstungskühler mit Adiabatikkühlung, für Verdunstungskühler im RLT Design und auch für adiabatische Abluftkühlungen in Raumlufttechnischen Anlagen (Indirekte Verdunstungskühlung), sofern diese kein integrierter Bestandteil der RLT Anlage für die Zuluft darstellen. Ausschließlich die Verdunstungskomponenten in RLT Anlagen, die einen Einfluss auf die Zuluftqualität einer RLT Anlage haben, fallen in den Anwendungsbereich der VDI 6022 und somit zeitgleich nicht den Anwendungsbereich der VDI 2047 und über die Ausnahmeregelung dann auch nicht in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV.
Rechts finden Sie den Link zu einer Klarstellung durch den VDI im FAQ Berecih der Homepage.
Sowohl in der VDI 2047 als auch im LAI Auslegungsfragenkatalog wird klargestellt, dass Adiabatikkühler und auch adiabatische Abluftkühler in Raumlufttechnischen Anlagen (Wenn diese die Zuluftqualität nicht beeinflussen) eindeutig in den Anwendungsbereich der 42.BImSchV und VDI 2047 fallen. - Rechts steht ein Bildauszug aus dem VDI Kommentar zur Richtlinienreihe VDI 2047 mit Klarstellung zur Verfügung. - Leider verunsichern immer wieder anders lautende Aussagen den Markt, jedoch bleibt die Sachlage wie beschrieben für den Betreiber und Behörden bestehen.
Hygiene-Gefährdungsbeurteilung
Die 42. BImSchV fordert vor jeder Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme die Erstellung bzw. Aktualisierung der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung. Dieses Dokument sollte jedoch als Basis für jeden Betreiber angesehen werden und ist notwendige Voraussetzung für den Maßnahmenplan, den Instandhaltungsplan und für das Betriebstagebuch, weil Inhalte und Sollwerte hierüber zu definieren sind.
Abbildung aus dem Kommentar zur VDI 2047 Richtlinienreihe
Hygiene-Gefährdungsbeurteilung
weitere Informationen können Sie hierzu als Datei mit Hinweis auf Maßnahmenplan, Instandhaltungsplan und Betriebstagebuch kostenfrei laden.
Abgrenzung des Anwendungsbereiches der VDI 6022 und der VDI 2047 aus dem Kommentar zur Richtlinienreihe VDI 2047.
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